„Mit dem Klassenrat kann jede Schule nicht früh genug beginnen. Dabei kommt es auf die Einführung an: Kleine Menschen lernen in kleineren Schritten!“ Dies ist die Antwort auf die immer wieder gestellte Frage: Wann mit dem Klassenrat beginnen?

Bereits in der Kita können und sollen Kinder mitbestimmen und in der Grundschule vom ersten Tag an, denn Kinder haben das unveräußerliches Recht auf Partizipation. Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Bis auf einen einzigen Staat — die USA — haben alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention ratifiziert.

Grundschule

Bereits ab der ersten bzw. zweiten Jahrgangsstufe in der Grundschule kann das Ritual des Morgenkreises in das basisdemokratische und diskursive Lern- und Selbstverwaltungsarrangement „Klassenrat“ übergehen. Dabei ist die Rolle der Lehrkräfte fließend. Zunächst werden diese eine anleitende Rolle haben, damit die Regeln und die Verfahren gelernt werden. Zunehmend übernehmen die Kinder selbst immer mehr Verantwortung bis zu dem Zeitpunkt, ab dem die Lehrkräfte als gleichberechtigte Mitglieder des Klassenrats auf Augenhöhe agieren.

Möglichkeiten

„Partizipation in Kindertageseinrichtungen ist in der Demokratie ein Recht von Kindern und darüber hinaus zentral für Bildungsförderung und den Erwerb demokratischer Grundkompetenzen. Partizipation gelingt jedoch nicht per Akklamation. Sie braucht vielmehr bestimmte Rahmenbedingungen – und vor allem Erwachsene, die Kinder als gleich-berechtigte- Subjekte behandeln, ohne dass sie ihre Verantwortung für ein gelingendes Aufwachsen abgeben.“ (Raingard Knauer, Die Kinderstube der Demokratie: Kindertageseinrichtungen)

Partizipation ist ein Kinderrecht  und beginnt mit der Geburt. Daher sind Kindertagesstätten bereits demokratische öffentliche pädagogisch gestaltete Lernorte, wo Kinder ihre ersten Erfahrungen der Beteiligung machen. Dieser Anspruch wird dann in der Schule fortgesetzt. In Berlin haben sich bereits mehrere Kindertageseinrichtungen auf den Weg gemacht und Partizipationsräume geschaffen, so dass es eine Anzahl von Kindern gibt, die Ansätze einer Partizipationskultur erleben und mitgestalten. Daher können Grundschulen zum Teil auf die Erfahrungen der Kinder zurückgreifen.

Die Grundschule umfasst in Berlin und Brandenburg die Klasse 1 bis 6. mehr Informationen zur Grundschule

Sekundarstufe I

Der Klassenrat sollte als Element einer demokratischen Schulkultur in der logischen Konsequenz in der Sekundarstufe fortgesetzt werden. Die Einführung des Klassenrats in der 7. Jahrgangsstufe kann aufgrund der organisatorischen Bedingungen dieser Schulstufe nur insgesamt im Jahrgang eingeführt werden. Der Klassenrat erfordert eine feste Stunde im Stundenplan. Dies ist in den einzelnen Schulformen unterschiedlich umsetzbar:

  • Bei der Gemeinschaftsschule/ Integrierte Sekundarschule kann z.B. eine Schülerarbeitstunde etc…umgewidmet werden. Dann steht idealerweise der Klassenrat fest im Stundenplan.
  • Bei Gymnasium haben bisher einzelne Schulen durch besondere organisatorische Maßnahmen dies ebenso ermöglicht. (John Leon-Gymnasium , Beethoven-Gymnasium , weitere Beispiele)

Gemeinschaftsschule

Möglichkeiten

Durch eine enge Zusammenarbeit der Lehrkräfte, schulischen Mitarbeiter*innen, Schülerinnen und Schülern, Eltern und außerschulischen Partner kann sich die Gemeinschaftsschule zu einem demokratischen Lern- und Lebensraum entwickeln
und entfalten. Hierbei ist ein wichtiges Leitziel dieser besonderen Schulform die gegenseitige Anerkennung und Respektierung aller. Durch diese spezielle Schulform und vor dem Hintergrund des aktuellen Rahmenlehrplans 1-10 wird die Voraussetzung für eine stabile Grundlage geschaffen, auf der sich eine demokratische partizipative Schulkultur verwirklichen lassen kann. Die Gemeinschaftsschule bietet in ihrer Organisationsform vielfältige Möglichkeinten den Klassenrat fest im Stundenplan zu verankern.

Die Gemeinschaftsschule umfasst die Klasse 1 bis 10/13. Mehr Informationen zur Gemeinschaftsschule

Integrierte Sekundarschule

Möglichkeiten

Die Integrierte Sekundarschule (ISS) ist ein Schultyp, der seit 2010 im Land Berlin existiert. Sie bildet mit dem Gymnasium ein  Zweisäulen-Modell. Sie ersetzt die bisherige Hauptschule, die Realschule und die Gesamtschule.  An der  Integrierten Sekundarschule können neben dem Abitur (nach 13 Jahren) der mittlere Schulabschluss,  die Berufsbildungsreife sowie die erweiterte Berufsbildungsreife erreicht werden. Ein leistungsdifferenzierter Unterricht wird  entweder durch die Einrichtung von Kursen auf verschiedenen Leistungsstufen oder durch Binnendifferenzierung in  gemischten Lerngruppen realisiert. Über die Wahl der Methode entscheiden die einzelnen Schulen selbst.

Die Integrierte Sekundarschule bietet in ihrer Organisationsform vielfältige Möglichkeiten den Klassenrat fest im Stundenplan zu verankern.

Die Integrierte Sekundarschule umfasst die Klasse 7 bis 10/13. Mehr Informationen zur Integrierten Sekundarschule

Gymnasium

Möglichkeiten

Entgegen der landläufigen Auffassung gibt es auch am Gymnasien Möglichkeiten, eine Partizipationskultur zu entfalten. Der aktuelle Rahmenlehrplan bietet hierfür auch in dieser Schulform bis Klasse 10 die Grundlage, bei der Unterrichtsgestaltung Partizipation als Grundprinzip zu fördern. Die Entwicklung einer demokratischen Schulkultur wird vor allem durch die SV initiiert und mit der Einrichtung von Klassenräten unterstützt begleitet. Es haben bereits viele Gymnasien an der Veranstaltung „Klassenrat Team 7“ teilgenommen und nach Möglichkeiten gesucht, eine „Klassenratsstunde“ in den Wochenstundenplan der einzelnen Klassen einzubauen. Dafür gibt es verschiedene organisatorische Möglichkeiten, die in der jeweilige Schule je nach ihren organisatorischen Möglichkeiten eingerichtet werden müssen.

Die zweite Säule der Sekundarstufe bildet das Gymnasium. Somit existieren zwei gleichwertige Schularten  nebeneinander, die beide zu denselben Abschlüssen führen. Am Gymnasium kann nach 12 Schuljahren das Abitur erworben werden und erlangt damit die Berechtigung, an einer  Universität oder Hochschule zu studieren. Viele Gymnasien haben  Schwerpunkte, z. B. in naturwissenschaftlicher, musischer, sportlicher und sprachlicher Hinsicht. Den Schülerinnen und Schülern stehen vielfältige Wahlmöglichkeiten offen, um die Schullaufbahn ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechend zu planen.

Das Gymnasium umfasst die Klasse 7 bis 12. Mehr Informationen zum Gymnasium

Berufsschulen und Oberstufenzentren

Möglichkeiten

Häufig haben die Jugendlichen und jungen Erwachsenen bereits Erfahrungen mit dem Klassenrat gesammelt. In dieser Schulform ist es daher relevant, dass die Schüler*innen eine neue Form des Klassenrats, angepasst an ihre Altersgruppe, erleben und sich so ernst genommen fühlen. Schüler*innen und Lehrer*innen diskutieren, verhandeln und treffen dort gemeinsam Entscheidungen, die die Klasse betreffen. Darüber hinaus nehmen Schüler*innen hier Einfluss auf die Gestaltung ihres Schullebens und übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft. Im Klassenrat entwickeln sie Ideen für Projekte mit Methoden wie Brainwriting und lernen diese umzusetzen. In allen Bildungsgängen und auch in Teilzeitklassen ist es möglich, den Klassenrat durchzuführen, indem er an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst wird.

Insbesondere Diskussionen über Demokratie und demokratische Werte sollen hier angeregt werden. Für die Lehrkräfte bedeutet dies, Impulse dafür zu setzen. Es ist oftmals die letzte Möglichkeit, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erreichen, um sie für Mitbestimmung und demokratische Werte zu begeistern.